Sie haben die Steuererklärungsformulare 2024 von Ihrem Steueramt erhalten?
Haben Sie keine Zeit die Steuererklärung selber auszufüllen oder sind damit überfordert?
Möchten Sie das von einem Fachmann erledigen lassen?
Dann übernehme ich das für Sie!
Steuererklärungen für natürliche Personen sind bis zum
31. März und für juristische Personen bis zum 30. Juni einzureichen.
Falls notwendig bin ich für eine Fristerstreckung zur Abgabe Ihrer Steuererklärung besorgt und vertrete Sie bei Bedarf auch gegenüber der Steuerbehörden (bei Einsprachen gegen die Steuerveranlagung).
Nehmen Sie JETZT mit mir Kontakt auf und ich erstelle Ihre Steuererklärung termingerecht und zu einem fairen Preis.
Das Kantonale Steueramt hat kürzlich die provisorischen Steuerrechnungen 2025 verschickt. Wie in den Vorjahren hat der Kanton bei der Berechnung verschiedene Anpassungen vorgenommen.
Berücksichtigt wurden z.B. die für das Jahr 2025 gültigen Tarife, aber auch Anpassungen bei den Abzügen oder die allgemeine Lohnentwicklung.
Liegenschaftsbesitzer
Bei Liegenschaftsbesitzern hat das Kantonale Steueramt die steuerbaren Vermögen 2025 im Umfang der provisorisch geschätzten Erhöhung der Steuerwerte angepasst. Dadurch erhöht sich in diesen Fällen die provisorische Steuerrechnung 2025. Die Neuschätzungen der Eigenmietwerte und Vermögenssteuerwerte werden erst im Herbst 2025 eröffnet. Bei der aktuellen Steuererklärung 2024 gelten noch die bisherigen Eigenmiet- und Steuerwerte.
Ja, das ist durchaus möglich. Einzahlungen auf ein Säule 3a-Konto können steuerlich in Abzug gebracht werden.
Mit einem Vorsorgekonto Säule 3a bauen Sie langfristig Vermögen für Ihre Zukunft auf und sparen gleichzeitig Steuern. Dabei entscheiden Sie selbst, wann und wie viel Sie einzahlen.
Gesetzliche Maximalbeträge Säule 3a für das Jahr 2025:
Bitte beachten Sie, dass die Einzahlung auf das Säule 3a-Konto bis spätestens am 20. Dezember des Jahres erfolgt ist.
Beitragslücken in der Säule 3a können in Zukunft im Nachhinein gestopft werden. Die neuen Regeln gelten ab 2025.
Wer in bestimmten Jahren nur einen Teilbetrag oder gar nicht in die Säule 3a eingezahlt hat, wird das in den Folgejahren nachholen können. Dadurch kann man Lücken nachträglich auffüllen. Den Einkaufsbetrag darf man zudem vollumfänglich vom steuerbaren Einkommen abziehen, so wie das schon heute beim ordentlichen 3a-Beitrag möglich ist.
Es gelten aber einige Einschränkungen. Das sind die wichtigsten:
WICKI CONSULTING feiert 2025 einen runden Geburtstag!
Aus diesem Grund wurde zum Jubiläum von WICKI CONSULTING ein schlichtes und einfaches neues Firmenlogo kreiert.
Im Jahre 2005 startete ich meineTätigkeit als selbständiger Steuerberater mit meiner eigenen Firma. Schnell war klar, dass es ein Bedürfnis von vielen Leuten ist, die Steuererklärung durch eine professionelle Fachperson ausfüllen zu lassen.
Mittlerweile sind daraus 20 Jahre Geschäftstätigkeit geworden. In dieser Zeit konnte ich mir einen treuen Kundenstamm aufbauen. Viele meiner Kundinnen und Kunden sind von Anfang an dabei, schätzen und zählen auf meine langjährigen Dienstleistungen.
Es ist wieder soweit: Die Steuererklärung 2024 muss ausgefüllt werden.
Gerne übernehme ich das für Sie.