Ja, das ist durchaus möglich. Einzahlungen auf ein Säule 3a-Konto können steuerlich in Abzug gebracht werden.
Mit einem Vorsorgekonto Säule 3a bauen Sie langfristig Vermögen für Ihre Zukunft auf und sparen gleichzeitig Steuern. Dabei entscheiden Sie selbst, wann und wie viel Sie einzahlen.
Gesetzliche Maximalbeträge Säule 3a für das Jahr 2024:
Bitte beachten Sie, dass die Einzahlung auf das Säule 3a-Konto bis spätestens am 20. Dezember des Jahres erfolgt ist.
Die Steuererklärungen natürlicher Personen sind jeweils bis zum
31. März und juristischer Personen bis zum 30. Juni einzureichen.
Unter www.ag.ch/efristerstreckung können Sie eine notwendige Fristerstreckung zur Abgabe der Steuererklärung auch direkt über das Internet beantragen.
Bei Nichtabgabe der Steuererklärung werden folgende Gebühren erhoben: Erste Mahnung Fr. 35.-- bzw. zweite Mahnung Fr. 50.--.